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Steuern auf Kapitalanlagen

Grundprinzip der Besteuerung von Kapitalanlagen

Grundsätzlich gilt: Die Besteuerung von Kapitalanlagen unterscheidet sich von Land zu Land teils deutlich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die steuerlichen Grundzüge in Österreich. Anleger aus anderen Ländern – etwa Deutschland oder der Schweiz – sollten sich mit den jeweils geltenden nationalen Steuerregelungen vertraut machen.

In Österreich unterliegen Einkünfte aus Kapitalanlagen grundsätzlich der Besteuerung. Dazu zählen insbesondere Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder bestimmten Kryptowährungen. Zentrales Besteuerungsinstrument ist dabei die Kapitalertragsteuer (KESt).

Für Anleger ist vor allem entscheidend, wo das Depot geführt wird. Bei inländischen Banken oder Brokern erfolgt der Steuerabzug in der Regel automatisch. In diesem Fall werden die anfallenden Steuern direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Brokern hingegen müssen Kapitalerträge vom Anleger selbst ermittelt und im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrekt angegeben und versteuert werden.

Zusätzlich kann bei ausländischen Kapitalerträgen eine Quellensteuer anfallen, die direkt im jeweiligen Ausland einbehalten wird. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Nicht alle Anlageformen unterliegen der Kapitalertragsteuer oder sind uneingeschränkt steuerpflichtig. Für bestimmte Investments – etwa Altbestände bei Wertpapieren, physisches Gold, direkte Immobilienanlagen oder Kryptowährungen im Altbestand – gelten besondere steuerliche Regelungen, die in den folgenden Abschnitten kurz erläutert werden.

Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen können im Einzelfall komplex sein und hängen von der persönlichen Situation ab. Jeder Anleger ist selbst für die korrekte Versteuerung seiner Kapitalerträge verantwortlich. Die folgenden Inhalte stellen daher lediglich eine vereinfachte Übersicht der grundlegenden steuerlichen Prinzipien dar und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.