Verlustausgleich
Verluste aus Kapitalanlagen im Privatvermögen können in Österreich zur Senkung der Steuerbelastung genutzt werden. Realisierte Verluste – etwa aus dem Verkauf von Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren – dürfen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kapitalvermögen gegengerechnet werden.
Bei einem inländischen („steuereinfachen“) Depot erfolgt der KESt-Verlustausgleich automatisch durch die depotführende Bank oder den Broker. Die Verrechnung ist dabei auf das jeweilige Kalenderjahr beschränkt - ein Verlustvortrag in spätere Jahre ist nicht möglich.
Wer Depots bei mehreren Banken führt oder über ausländische Broker investiert, muss die Verlustverrechnung selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung vornehmen, da kein automatischer Gesamtausgleich über verschiedene Depots hinweg erfolgt.