Verluste aus Kapitalanlagen im Privatvermögen können in Österreich zur Senkung der Steuerbelastung genutzt werden. Realisierte Verluste – etwa aus dem Verkauf von Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren – dürfen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kapitalvermögen gegengerechnet werden. Bei einem inländischen („steuereinfachen“) Depot erfolgt der KESt-Verlustausgleich automatisch durch die depotführende Bank oder den
Steuern auf Kapitalanlagen
Die steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen hängt in Österreich maßgeblich von der jeweiligen Anlageklasse ab. Während viele Finanzprodukte der KESt unterliegen, gelten für einzelne Anlageformen besondere steuerliche Regeln oder Ausnahmen. Im Folgenden sind die wichtigsten Anlageklassen und ihre steuerlichen Grundzüge kompakt zusammengefasst. Aktien Bei Aktien unterliegen grundsätzlich alle Erträge der KESt
Für die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen ist entscheidend, ob das Depot bei einem inländischen oder ausländischen Broker geführt wird. Der Unterschied liegt dabei weniger in der Höhe der Steuer, sondern vor allem in der Abwicklung und der steuerlichen Verantwortung des Anlegers. Inländischer Broker (Österreich) Bei einer österreichischen Bank oder einem
Kapitalertragsteuer (KESt) Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist in Österreich die zentrale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erfasst unter anderem Dividenden, Zinsen sowie realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren und bestimmten Kryptowährungen. In der Regel wird die KESt direkt vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die wichtigsten Steuersätze sind: * 25
Grundsätzlich gilt: Die Besteuerung von Kapitalanlagen unterscheidet sich von Land zu Land teils deutlich. Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die steuerlichen Grundzüge in Österreich. Anleger aus anderen Ländern – etwa Deutschland oder der Schweiz – sollten sich mit den jeweils geltenden nationalen Steuerregelungen vertraut machen. In Österreich unterliegen Einkünfte aus